Fragen und Antworten

Über LAIC

LAIC ist eine digitale Vermögensverwaltung mit einer BaFin Lizenz gemäß §32 KWG. Mit dem LAIC ADVISOR® allokiert und managt LAIC auf Basis eines mathematischen Verfahrens Anlagelösungen. Dazu bedient sich der LAIC Advisor aus dem LAIC-Investmentuniversum, das rund 12.000 aktiv gemanagte Fonds und über 1.500 ETF´s umfasst. 

LAIC richtet sich an alle in Deutschland ansässigen, volljährigen und voll steuerpflichtigen Personen. Es können auch jurisitische Personen Kunde werden. Sie sind institutioneller Anleger? Dann treten Sie gerne mit uns in Kontakt, um mit uns Ihre Anlageziele zu besprechen.

Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH gehört zur 1995 gegründeten Lloyd Fonds AG, einem börsennotierten bankenunabhängigen Vermögensverwalter und Asset Manager aus Hamburg. Als digitaler Vermögensverwalter verfügt LAIC über eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (Deutschland).

Als digitaler Vermögensverwalter, dem Sie das Management Ihres Vermögens anvertrauen, steht für uns Sicherheit an oberster Stelle. Um diese zu gewährleisten, bieten wir Ihnen ein verlässliches Netzwerk aus renommierten Partnern und modernster Technologie.

Der Unterschied zwischen einem aktiv gemanagten Investmentfonds und den LAIC-Anlagelösungen besteht darin, dass bei erstgenanntem ein einschichtiges Risikomanagement durch den Fondsmanager erfolgt. Bei den LAIC-Anlagelösungen erfolgt Risikomanagement wiederum auf mehreren Ebenen: 1. durch den Fondsmanager der allokierten aktiven Investmentfonds, 2. durch den LAIC ADVISOR® – basierend auf Zahlen, Daten, Fakten und 3. durch das LAIC-Investment-Team.

Als KI-gestütztes, algorithmusbasiertes System ist der ADVISOR® dazu in der Lage, die umfangreichen Daten im LAIC-Investmentuniversum in einem Bruchteil der Zeit zu verarbeiten, als es dem Menschen möglich wäre. Dabei handelt der LAIC ADVISOR® rein objektiv.

Der LAIC ADVISOR® wählt über ein sechsstufiges Verfahren die bestmöglichen Fonds aus dem Investmentuniversum (>12.000 Fonds und 1.500 ETFs) für die LAIC-Fonds aus. Die potenziellen Positionen für die Fonds werden durch eine eigene quantitative Analyse nach Performance- und Risikoparametern bewertet. Die optimale Kombination des Portfolios wird über ein komplexes mathematisches Verfahren, unter Berücksichtigung der Marktbedingungen, errechnet.

Für LAIC steht nicht die Performance der Fonds an erster Stelle, sondern das Risikomanagement, um die Volatilität der Mischfonds möglichst gering zu halten und damit langfristig eine stabile Performance zu erreichen. Dazu analysiert der KI-gestützte algorithmusbasierte LAIC ADVISOR® täglich die idealen Kombinationen der Fonds im Portfolio untereinander. https://laic.force.com/s/article/Beständige-Wertentwicklung

Wir stellen sicher, dass für jeden Anleger eine passende Anlagestrategie dabei ist, die zu den individuellen Präferenzen passt. Anlegern, die so wenig Risiko wie möglich eingehen möchten, empfehlen wir eine Anlagestrategie mit einem hohen Anteil an risikoarmen Anlageklassen wie Anleihen- und Geldmarktfonds und einem geringen Anteil an risikoreicheren Aktien- und Rohstofffonds. Anlegern, die für bessere Ertragschancen ein höheres Risiko akzeptieren, empfehlen wir ein Portfolio mit einem hohen Anteil an risikoreichen Anlageklassen. Hier sind höhere Renditen, aber auch stärkere Kursschwankungen zu erwarten.

Sicherheit & Rente

Der PayPlan kombiniert einen Auszahlplan aus einer Fondsrente mit der integrierten Option zum Wechsel auf eine lebenslange Rentenzahlung.

Die Cash-Option steht für lebenslange Rente mit Flexibilität, Verfügungsmöglichkeiten über das vorhandene Vertragsguthaben bis zum 87. Lebensjahr, Teilentnahmen und Komplettentnahmen sind möglich, Entnahmen sind auch nach Rentenbeginn zum steuergünstigen Zeitpunkt möglich.

Der Rentenbeginn kann vom Kunden individuell festgelegt werden. Dabei führt ein späterer Rentenbeginn zu mehr steuerlichen Vorteilen. Mit dem 87. Lebensjahr erfolgt der Rentenbeginn automatisch, falls dieser nicht vorher geregelt wurde.

Das Sicherungsguthaben bietet Kapitalschutz, auch in schwierigen Börsenphasen, da es keinen Kursverlusten unterliegt. Geld wird vom Kapitalmarkt ausgezahlt und temporär im Deckungsstock geparkt, bis der Kapitalmarkt sich erholt hat.

Sie investieren das Geld in eine fondsgebundene Rentenversicherung und können über die Police Ihr Vermögen kombiniert mit Todesfallschutz verschenken. Bei Tod des Versicherungsnehmers sind 100% des Kapitals für den Enkel einkommensteuerfrei.

Sie können jederzeit Ihr Kapital komplett entnehmen. Bei einer Komplettentnahme wird somit die Rente beendet.

Sie können mit dem Helvetia PayPlan einen Auszahlplan einrichten und ihn mit einer lebenslangen Rente kombinieren. Nach einer Phase von Auszahlungen setzt automatisch eine lebenslange Rente (Vermögen im Sicherungsguthaben) mit z.B. erst 85 Jahren ein.

Das ist nicht vorteilhaft, da Sie damit deutlich höhere steuerliche Nachteile und darüber hinaus Neuanlagekosten in Kauf nehmen müssten. Empfehlenswert wäre der Whole-Life-Tarif, damit Sie in der Entnahmephase weiterhin in der Police investiert sein können.

Sie können in der Rentenphase einen Teil Ihres Kapitals entnehmen und das nicht benötigte Kapital weiterhin steuerlich vorteilhaft investieren.

Sie können jederzeit flexibel mit dem Whole-Life-Tarif entscheiden, wann Sie über Ihr Vermögen für die Rente verfügen möchten. Somit profitieren Sie von einem flexiblen Rentenbeginn.

Mit dem Sicherungsguthaben können Sie sich kurz- bzw. langfristig vor Kursverlusten schützen. Zudem bietet der Deckungsstock eine attraktive Verzinsung (Überschussbeteiligung). Eine Umschichtung in und aus dem Sicherungsguthaben ist jederzeit möglich.

Sie als Kunde haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr Vermögen flexibel zwischen Sicherungsguthaben (Deckungsstock) und Fondsrentenstrategie aufzuteilen bzw. umzuschichten.

Entweder wechseln Sie in eine defensivere LAIC-Fondsrentenstrategie und bleiben somit weiterhin investiert oder Sie schichten mit Ihrem Vertragsguthaben sukzessive (15, 10 oder 5 Jahre) vor dem gewünschten Entnahmewunsch in das Sicherungsguthaben um.

Sie können mit Ihrem Einmalbeitrag sukzessive in 1%-, 2%- oder 5%-Schritten über ca. 20 Monate aus dem Sicherheitsguthaben in die ausgewählte LAIC-Rentenstrategie mit der Cost-Average-Option investieren. Hiermit wird das Geld sukzessive angelegt und glättet somit den Zeithorizont der Anlage.

Anlagestrategien

Der Kunde kann bis zu 4x jährlich die Strategie wechseln und seinen persönlichen Umständen anpassen. Dies erfolgt beim jeweiligen Berater des Kunden.

Zum Fondsuniversum der LAIC-FondsRente gehören die digital gesteuerten LAIC-Fonds und aktiv gemanagten Fonds der Lloyd Fonds AG.

Zuzahlungen bei der Helvetia sind jederzeit bis 5.000 EUR möglich, auch während der Rentenphase.

Es gibt 4 Strategien zur Auswahl: Defensiv, Ausgewogen, Dynamisch und Nachhaltig.

Für LAIC steht nicht die Performance der Fonds an erster Stelle, sondern das Risikomanagement, um die Volatilität der Mischfonds möglichst gering zu halten und damit langfristig eine stabile Performance zu erreichen. Dazu analysiert der KI-gestützte algorithmusbasierte LAIC ADVISOR® täglich die idealen Kombinationen der Fonds im Portfolio untereinander.

Falls das Risiko des Portfolios, unter Einbeziehung der aktuellen Marktlage, nicht der Risikotoleranz des Fonds entspricht, wird der LAIC ADVISOR® einer erneute Berechnung des Portfolios mit einem höheren Fokus auf den Diversifikationseffekt vornehmen. https://laic.force.com/s/article/Risikotoleranz

Unter den Chance- und Risikogesichtspunkten analysiert der LAIC ADVISOR® täglich die Allokation im Portfolio. Wenn nötig, schlägt er Umschichtungen vor, die das LAIC-Investment-Team umsetzt.

Ja, alle Strategien beinhalten mindestens 4 digital gesteuerte Mischfonds von LAIC (LAIC-Fonds).

Bei der Helvetia können Sie maximal 10 verschiedene Fonds besparen. Das heißt, wenn Sie 10 klassische Fonds ausgewählt haben, sind diese Fonds in ca. 400 Positionen investiert. Bei den LAIC-FondsRentenstrategien sind Sie nur in 6 Fonds investiert, haben jedoch eine Streuung von > 4.000 Positionen. Somit haben die Strategien rund 10x mehr Diversifikation als in der klassischen Auswahl aus der 300er Liste.

Eine breite Streuung wird Ihnen dabei helfen, individuelle Einflüsse zu verringern. Um Risiken so gering wie möglich zu halten, sollten Sie Ihre Auswahl auf möglichst viele Positionen ausweiten. Diese Auswahl sollte sowohl Branchen- als auch Länderübergreifend erfolgen. Getreu dem Motto: „Lege niemals alle Eier in einen Korb.“ 

Der LAIC ADVISOR® wählt permanent pro Mischfonds bis zu 25 verschiedene Fonds (keine Einzeltitel) aus, die wiederum in bis zu 40 – 50 Einzeltitel investiert sind. Daraus ergeben sich in Summe rund 5.000 Einzeltitel.

Das ist korrekt. Allerdings investieren diese vier LAIC-Fonds nicht in Aktien oder in Anleihen sondern in aktiv gemanagte Fonds, die älter als 3 Jahre sind. Das Alter der LAIC-Fonds spielt daher nur eine untergeordnete Rolle.

LAIC bietet eine FondsRentenstrategie an, die überwiegend in Nachhaltigkeit investiert ist. Der LAIC ADVISOR® sucht bei den nachhaltigen LAIC-Fonds im Investmentuniversum der ca. 12.000 Fonds und ca. 1.500 ETFs nachhaltige Positionen aus.

Die LAIC-Fonds innerhalb der LAIC-FondsRentenstrategien wählen täglich die besten Positionen aus dem LAIC-Investmentuniversum aus.

Es gibt vier LAIC-FondsRentenstrategien (Defensiv, Ausgewogen, Dynamisch und Nachhaltig), die Sie auswählen können. Je kürzer die Ansparphase bis zur Rente, desto empfehlenswerter ist es, defensiv zu investieren.

Dazu kontaktieren Sie bitte das SEC. Die Kollegen setzen sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung und schicken Ihnen die Dokumente zur Änderung Ihrer Anlagestrategie zu. Sobald diese ausgefüllt und unterschrieben vorliegen, wird die Allokation Ihres Depots, unter Berücksichtigung der neuen Strategie, fortgeführt.

Der LAIC ADVISOR® reagiert auf gewisse Marktveränderungen mit einer Erhöhung des Cash-Anteils, um so eventuelle Verlustrisiken zu minimieren. Bei Erfüllung bestimmter Kriterien wird der Cash-Anteil wieder gesenkt. Dieser Artikel ist für externe Benutzer nicht verfügbar.

Unter dem LAIC-Anlageuniversum versteht man die ca. 12.000 aktiv gemanagten Publikumsfonds und die ca.1.500 ETFs, die den Anlagestrategien und Portfolios zugrunde liegenden Kriterien erfüllen. Die definierten Kriterien zur Vorauswahl umfassen: Ein Fondsvolumen über 100 Mio. EUR, OGAW- bzw. UCITS-konform, Mindestalter von 3 Jahren, keine Dachfonds, keine offenen Immobilienfonds.

Der LAIC ADVISOR® ermittelt anhand von speziellen Fragen die Risikoneigung eines Anlegers. Der Vorschlag und die Entscheidung für eine Anlagestrategie hängt somit von persönlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Präferenzen ab. Hierzu zählen vor allem die Punkte: Risikobereitschaft, Rendite, Anlagehorizont, Anlage-Erfahrung und Anlageziele.

Robo Advisor bedeutet wörtlich übersetzt “Roboter-Berater” und bezeichnet digitale Finanzplanungsdienste – von der Anlageberatung bis zur automatisierten Vermögensverwaltung.

Die Fonds der Lloyd Fonds AG, die die definierten Kriterien erfüllen, sind ebenfalls Teil des LAIC-Investmentuniversums und können theoretisch allokiert werden.

Der LAIC ADVISOR® hat Ihr Depot ständig im Blick. Er beobachtet ständig sämtliche Marktentwicklungen, um wenn nötig, rechtzeitig Vorschläge für Umschichtungen in Ihrem Portfolio zu unterbreiten. Das bedeutet jedoch nicht, dass dabei die Bandbreiten der Assetkassen festgelegt sind, der LAIC ADVISOR® bewegt sich aber immer innerhalb Ihrer persönlichen Risikoklasse.

LAIC legt den Fokus auf aktiv gemangte Fonds, weil sie benchmarkunabhängig agieren und somit die Möglichkeit zur Outperformance bieten. ETFs mischt der LAIC ADVISOR® insbesondere zur Kostenoptimierung bei.

Für jedes einzelne Kundenportfolio berechnet der LAIC ADVISOR® täglich die individuelle Anlageempfehlung und leitet daraus gegebenfalls Rebalancing-Vorschläge ab. Neben der Reaktion auf Marktentwicklungen agiert der LAIC ADVISOR® innerhalb vordefinierter Nebenbedingungen: Nur Long Trades, nur Anteile in vorgegebenen Grenzen, nie mehr Risiko als Kunde/Depot zulässt, Steuerbarkeit der Cash-Quote, 8 – 10 Positionen je Depot, Vermeidung von Mirco-Trades, Einbeziehung der Scorecard.

Ja, Sie können maximal einmal im Quartal Ihre Anlagepräfarenzen ändern und somit Ihr Anlageuniversum anpassen. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt – telofonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9:00-18:00 Uhr unter + 49 (0) 40 32 56 78 -900. Gern rufen wir Sie auch zu Ihrem Wunschtermin an. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.

Nein. LAIC bietet keine Einzeltitel an.

Nach Ihrer Depoteröffnung erhalten Sie von uns Ihre Zugangsdaten zum Kundenportal. Über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung erhalten Sie dort einen detaillierten und konsolidierten Überblick über Ihre Vermögenswerte und deren tägliche Entwicklung.

Exchange-Traded Funds (ETFs) sind Investmentfonds, die die Wertentwicklung eines Börsenindex – wie beispielsweise den DAX – nachbilden, ohne dass ein Fondsmanager aktive Anlageentscheidungen trifft. Sie werden deshalb auch als passive Indexfonds bezeichnet.

Rebalancing oder Umschichtung heißt, dass Ihr Portfolio nach festgelegten Regeln auf die von Ihnen ursprünglich gewählte Gewichtung – und damit auf Ihr Risikoprofil – zurückgesetzt wird. Über die Zeit entwickeln sich die verschiedenen Anlageklassen in einem Portfolio in der Regel sehr unterschiedlich. Beispielsweise können die Aktienmärkte stark steigen, während die Anleihenmärkte sich kaum bewegen. Im Zeitverlauf führt dies zu einem proportional höheren Aktienanteil in Ihrem Portfolio, als es Ihrem Risikoprofil entspricht. Um die zu Ihnen passende Portfolio-Struktur auf Dauer weitgehend konstant zu halten und Wertschwankungen zu verringern, wird Ihr Portfolio also regelmäßig umgeschichtet. Das Rebalancing ist teil des LAIC-Risikomanagements.

Nein, Sie können nicht selber bei der Anlage eingreifen. Die Portfolioallokation und -steuerung wird von LAIC übernommen. Wenn Sie jedoch beabsichtigen, Ihre Anlagestrategie zu ändern, wenden Sie sich gern telefonisch an unseren Kundenservice.

Über die vom LAIC ADVISOR® empfohlenen Investitionen entscheidet final das LAIC-Investment-Team. Die Allokation sowie die laufende Optimierung erfolgen über einen Investmentprozess in sechs Schritten.

Der LAIC ADVISOR® optimiert kontinuierlich Ihr Individualdepot. Ein Investment-Team, das sich aus langjährig erfahrenen Kapitalmarktexperten sowie hoch spezialisierten Mathematikern, quantitativen Analysten und Software-Entwicklern zusammensetzt, kontrolliert wiederum den LAIC ADVISOR® und trifft die endgültige Entscheidung.

Die Identifikation und das Management von Risiken haben für LAIC eine zentrale Bedeutung. Daher erfolgt dies aktiv auf mehreren Ebenen. 

Die definierten Kriterien zur Vorauswahl umfassen: Fondsvolumen über 100 Mio. EUR, OGAW- bzw. UCITS-konform, mindestens drei Jahre alt, keine Dachfonds, keine offenen Immobilienfonds, positive Performance seit Auflage, positive Performance über die letzten drei Jahre. 

Der LAIC ADVISOR® sorgt dafür, dass Ihre Risikoneigung, die Sie im Onboarding-Prozess festgelegt haben, eingehalten wird. Somit ist das Rebalancing ein wichtiger Baustein für die Performance Ihres Portfolios.

Die Mindestanlagesumme beträgt bei LAIC – My Portfolio Selection 50.000 EUR.

Depoteröffnung

Nein, bei dieser Fondspolice findet keine Gesundheitsprüfung statt.

Der Sparplan bezeichnet die Dauer der Beitragszahlungen, diese muss mindestens 5 Jahre betragen und kann bis zum 87. Lebensjahr fortgeführt werden.

Die monatlichen Beiträge bei der Helvetia liegen bei mind. 100,00 EUR, welche jederzeit flexibel erhöht werden können.

Der Mindesteinmalbeitrag bei der Helvetia beträgt 20.000 EUR. 

Die Einzahlung der Beiträge kann bis zum 87. Lebensjahr fortgeführt werden, danach ist eine Beitragszahlung nicht mehr möglich. Um steuerliche Vorteile zu genießen, wird empfohlen, die Haltefrist von mindestens 12 Jahren und ein Mindestalter von 62 Jahren einzuhalten.

Die Angabe eines Referenzkontos ist unter dem Aspekt der Sicherheit notwendig, denn es gewährleistet, dass keine Unbefugten Geld auf ein fremdes Konto umleiten können. Sämtliche finanziellen Transaktionen wie Ein- und Auszahlungen finden mittels jenen Referenzkontos statt.

Die vom Anleger stets auszufüllende Vermögensverwalter-Vollmacht erlaubt dem Anbieter im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit nach eigenem Ermessen erforderliche Aktionen wie Kauf- und Verkaufsaufträge auszuführen, wenn es die aktuellen Börsengeschehnisse erfordern.

Ein weiterer automatisierter Einzug erfolgt nicht. Bitte wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Depotnummer an das SEC.

Die LAIC Vermögensverwaltung erhalten Sie exklusiv bei uns. Die LAIC-Fonds können Sie über Ihre Hausbank beziehen. Bitte prüfen Sie im Brokerage Ihrer Bank, ob eine Handelbarkeit gegeben ist und sprechen ggf. mit Ihrer Hausbank oder ihrem Finanzberater. Die LAIC-FondsRente können Sie sowohl über uns direkt als auch bei unseren Vertriebspartnern erwerben. Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter.

Zur Identifikation benötigen Sie ein gültiges Legitimationspapier und ein Endgerät mit Kamera. Sie erhalten von uns eine E-Mail mit einem Link zu unserem Partner ID-now. Hier werden Sie dann von einem Agenten kontaktiert, der die Identifikation vornimmt.

Ja, Sie benötigen für die ID-now Identifizierung ein Smartphone oder Tablet mit Internetzugang und müssen die ID-now App installieren.

LAIC bietet mit  der LAIC – My Portfolio Selection eine individuelle Anlagelösung, die das Ziel verfolgt, eine maximale Rendite bei minimalem Risiko unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft des Anlegers zu generieren.

Nein, derzeit noch nicht. Wir bieten die Vermögensverwaltung derzeit nur für volljährige Personen an. Gerne können Sie sich aber für unseren Newsletter registrieren: Hier informieren wir regelmäßig über Aktuelles und Neuerungen bei LAIC.

LAIC – My Portfolio Selection bietet Ihnen eine Anlagelösung ab einem Mindestanlagevolumen von 50.000 EUR. Profitieren Sie noch bis zum 30.09.2020 von unserem Startangebot und sparen Sie die Performance Fee.

Ja, das ist möglich. Bitte treten Sie mit uns in Kontakt - telofonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9:00-18:00 Uhr unter + 49 (0) 40 32 56 78 -900. Gern rufen wir Sie auch zu Ihrem Wunschtermin an. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.

Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet uns zur Identifizierung unserer Kunden. Diese Identifizierung ist auch in Ihrem Sinne, da hierdurch ein höheres Maß an Sicherheit in der Kundenbeziehung gewährleistet wird. Die GwG-konforme Identifizierung kann bei uns online per Video-Chat oder mit einem Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erfolgen.

Die Legitimationsprüfung erfolgt über das ID-now System. Sie benötigen hierzu ein Smartphone mit Internetzugang und Ihre gültige PersonalausweiskarteDie Legitimationsprüfung erfolgt über das ID-now System. Sie benötigen hierzu ein Smartphone mit Internetzugang und Ihre gültige Personalausweiskarte.

Die Vermögensverwaltung ist verfügbar für volljährige Privatanleger (auch gemeinschaftlich für Ehegatten oder Lebenspartner), die ausschließlich in Deutschland wohnhaft sowie steuerpflichtig sind und im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln.

Depotführung

Die Umschichtung (Rebalancing) erfolgt jährlich, um eine Ursprungsgewichtung herzustellen. Zusätzlich wird seitens LAIC eine regelmäßige Umschichtung innerhalb der Fonds ausgeführt.

Die Cost-Average-Option bietet die Möglichkeit, aus dem Einmalbeitrag einen monatlichen Sparplan zu machen. Dabei wird aus dem Sicherungsguthaben – dem Deckungsstock der Helvetia – sukzessive in 1%-, 2%- oder 5%-Schritten in die ausgewählten Investmentfonds investiert. Damit können deren Tief- und Hochpreisphasen ausgeglichen werden und der optimale Einstiegszeitpunkt rückt in den Hintergrund. Als Grundlage für die Berechnung dient der Durchschnitts-NAV.

Sie können bei der Helvetia jederzeit ganz oder teilweise über Ihr Guthaben verfügen. Bei einer Entnahme wird ein Abzug von 150 € erhoben, der spätestens nach Ablauf von 12 Versicherungsjahren bzw. ab dem Alter vonr 58 Jahren nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren entfällt.

Zinsen im klassischen Sinne werden nicht erwirtschaftet, sondern die Rendite, bzw. die Erträge aus dem Fondsguthaben sind ausschlaggebend.

Sie können sämtliche Verfügungsoptionen (Teilverrentung + Auszahlplan) miteinander kombinieren und Teile Ihres Guthabens weiterhin investiert lassen. So können Sie permanent auf Ihre finanziellen Bedürfnisse reagieren.

Wir zahlen Ihnen dann in der gewählten Frequenz mit dem Auszahlplan den gewünschten Betrag aus. Der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 500 EUR je Auszahlung.

Bis zum 87. Lebensjahr können Sie jederzeit mit der Cash-Option Teile oder auch, wenn notwendig, Ihr gesamtes Guthaben entnehmen.

Die Einzahlung der Beiträge kann bis zum 87. Lebensjahr fortgeführt werden, danach ist eine Beitragszahlung nicht mehr möglich.

Alle Informationen zum Depot und zu Ihren Verträgen finden Sie im LAIC-Kundenportal. Den Zugang erhalten Sie direkt nach Vertragsabschluss.

Für Ihre Konto- und Depotführung arbeiten wir mit der Baader Bank AG zusammen. Als Vollbank mit Sitz in Unterschleißheim bei München wird sie von der BaFin beaufsichtigt.

Nein, der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Ja. Als LAIC – My Portfolio Selection-Anleger können Sie in Ihrem Kundenportal sämtliche Bewegungen in Ihrem Depot einsehen.

Persönliche Daten verwalten

Ja, der LAIC ADVISOR® kann im Rahmen der erteilten Vollmacht auf Kundengelder im Rahmen der Allokation und weiteren Umschichtungen zugreifen.

Ja, bitte kontaktieren Sie hierzu unser SEC Team. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9:00-18:00 Uhr unter + 49 (0) 40 32 56 78 -900. Gern rufen wir Sie auch zu Ihrem Wunschtermin an. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.

Nein, Sie müssen in Deutschland wohnhaft und hier auch steuerpflichtig sein.

Ihr Referenzkonto muss ein SEPA-fähiges Konto sein, damit Ein- und Auszahlungen zu Ihrem Depot erfolgen können.

Sie haben selbstverständlich immer volle Einsicht in Ihr Portfolio. Sie können mit der LAIC – My Portfolio Selection online und mobil jederzeit alle wichtigen Kennzahlen und Entwicklungen rund um die Verwaltung Ihres Geldes einsehen, z.B. die aktuelle Portfoliozusammensetzung auf Anlageklassen- und Fonds-Ebene, die bisherige Wertentwicklung, ausgeführte Transaktionen sowie alle angefallenen Kosten.

Sie können sich in Angelegenheit des Passwortes an den Kundenservice wenden, wir können eine Rücksetzung und erneute Anmeldung für Sie ermöglichen.

Datenschutz steht bei uns an erster Stelle. Wenn Sie in LAIC – My Portfolio Selection investieren möchten, durchlaufen Sie auf unserer Website einen Onboarding-Prozess, der mittels des modernen Sicherheitsverfahrens unseres erfahrenen Partners QPlix GmbH erfolgt. Alle dort eingegebenen Daten werden in hochsicheren Datenzentren in Deutschland von QPlix gespeichert und in mehreren Standorten (deutsche Rechenzentren) repliziert. Außerdem ist der Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenportal durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und damit durch zwei unabhängige Sicherheitssysteme geschützt. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier: https://laic.de/datenschutz

Kosten

Die Einzelheiten zu den jeweiligen Kosten sind in den Vertragsunterlagen deklariert. 

Für das LAIC-Depot fallen folgende Kosten an (bezogen auf den gewichteten Wert):

- Verwaltungspauschale von 0,75% p.a. (zzgl. Mehrwertsteuer, derzeit 19%)

- Depotgebühr von 0,20% p.a. (das Depot wird bei der Baader Bank AG geführt)

- Fondskosten von ca. 1% (dabei ist der LAIC ADVISOR® bestrebt, unter Berücksichtigung aller Parameter, den möglichst kostengünstigsten Fonds auszuwählen und in das Portfolio mit aufzunehmen. Diese Gebühren werden dem Kunden nicht direkt in Rechnung gestellt, sondern aus dem jeweiligen Investmentvermögen geleistet)

- Performance-Fee von 7,5% (diese ist erfolgsabhängig und bezieht sich auf den maßgeblichen Periodenertrag, jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer)

Die Vergütung der Verwaltungspauschale wird jeweils zum Ende eines Quartals anteilig fällig.

Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Vergütung für die laufende Abrechnungsperiode zeitanteilig berechnet und sofort fällig.

Die Gebühren werden jeweils zum Ende eines Quartals anteilig fällig.

Ihr Depot samt Verrechnungskonto wird in Euro bei der Bader Bank geführt. Die Fonds und ETFs des LAIC-Investmentuniversums notieren nur in EURO.

Steuern

Keine jährliche Vorabpauschale, keine jährliche Steuer auf Ausschüttungen und Zinsen, keine Besteuerung bei Fondswechsel, 15% der Fondserträge steuerfrei (Teilfreistellung), geringe Ertragsanteilbesteuerung der Rente, einkommensteuerfreie Leistung im Todesfall, hälftige Besteuerung der Erträge bei Auszahlung (nach 12 Jahren und Mindestalter 62).

Wird ein Fondsdepot vererbt, muss der Erbe nicht nur Erbschaftssteuer zahlen, sondern auch noch die Einkommensteuer auf zukünftige Erträge. Dieser Artikel ist für externe Benutzer nicht verfügbar.

Sie können mit einer besonderen Vertragskonstellation – dem Todesfallschutz – das Vermögen auf Ihre Lebenspartnerin übertragen. Steuerlich empfehlenswert wäre es, dass die Lebenspartnerin das Vermögen nicht als reine „Todesfallleistung“, sondern als „Todesfallleistung mit lebenslanger Rente“ erbt.

Bei einer Teilentnahme haben Sie als Versicherungsnehmer bei einer „Schenkung“ mit Ihrer 1%-igen Beteiligung immer ein Vetorecht. Ihr Enkel kann also nur dann entnehmen, wenn Sie zustimmen.

Abgesehen von den üblichen steuerlichen Vorteilen, wie der pauschalen Teilfreistellung von 15%, dem Halbeinkünfteverfahren etc., bietet die Helvetia mit den Leistungen: Todesfallschutz, Vererbung einer Rente und Schenkung besondere Vertragskonstruktionen an.

Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Informieren Sie sich vor dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages über die steuerliche Behandlung Ihrer Anlage und vergewissern Sie sich, ob dieser Vermögensverwaltungsvertrag auch unter diesen individuellen Aspekten Ihren persönlichen Erwartungen gerecht wird. Wenden Sie sich hierzu bei Bedarf an Ihren Steuerberater.

Die meisten Partnerbanken der Robo-Advisor führen die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, unter Berücksichtigung des jährlich geltenden Sparerpauschalbetrags von bis zu 801 EUR (bei erteiltem Freistellungsauftrag), direkt an den Fiskus ab. Etwaige Kapitalverluste durch die Geldanlage mit einem Roboadvisor werden im Verlustverrechnungstopf berücksichtigt.

Kündigung

Wenn Sie regelmäßige Entnahmen aus ihrem Guthaben wünschen, wird der gewünschte Betrag in der von Ihnen gewählten Frequenz ausgezahlt. Der Mindestauszahlbetrag liegt bei 500 EUR je Auszahlung.

Die Kündigung für die LAIC – My Portfolio Selection kann man jederzeit kostenlos vornehmen. 

Sie können jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform (z.B. E-Mail, Fax) kündigen.

Sonstiges

Die fünf LAIC-Fonds, die integriert werden, sind je nach Strategie unterschiedlich strukturiert und bedienen sich täglich aus dem LAIC-Investmentuniversum von über 12.000 aktiv gemanagten Publikumsfonds und ca. 1.500 ETFs.

Vier der sechs Fonds aus den FondsRentenstrategien sind digital gesteuerte Fonds. Das algorithmusgesteuerte System LAIC ADVISOR® bedient sich aus einem Investmentuniversum von rund 12.000 Fonds und 1.500 ETFs. Täglich überwacht der LAIC ADVISOR® diese vier Fonds, berechnet für sie die optimalen Kombinationen und kauft bzw. verkauft, wenn nötig, Positionen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie im Downloadbereich unter "Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkunden". 

Als sogenanntes “Sondervermögen” werden die Einlagen / Anlagesummen von Investoren und Anlegern bezeichnet. Die rechtliche Definition von Sondervermögen stellt klar, dass das Fondsvermögen vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft getrennt gehalten wird. Das heißt, die Anlagesumme wird bei den Partnerbanken des Robo-Advisors verwahrt. Auch bei der Partnerbank wird die Anlagesumme jedoch NICHT zum Vermögen der depotführenden Bank gezählt. Dies bietet ein hohes Maß an Sicherheit, denn im Falle einer Insolvenz von Kapitalanlagegesellschaft oder Depotbank wird das im Fonds angelegte Kapital nicht der Konkursmasse zugerechnet. Weder die Gläubiger der Kapitalanlagegesellschaft noch die Depotbank haben somit im Falle einer Insolvenz Anspruch beziehungsweise Zugriff auf das entsprechende Vermögen der Anleger.

Der Einlagensicherungsfonds schützt Kunden eines Finanzinstituts vor Kapitalverlust im Falle einer Insolvenz des Instituts. Dabei sind die finanziellen Einlagen eines Bankkunden in Deutschland aufgrund entsprechender gesetzlicher Regelung bis zu einer Summe von 100.000 Euro je Kunde vor Verlust geschützt. Dieser Artikel ist für externe Benutzer nicht verfügbar.

LAIC bietet als digitale Vermögensverwaltung die LAIC – My Portfolio Selection, die LAIC-Fonds und die LAIC-FondsRente an. Kontaktieren Sie gerne das SEC für weitere Fragen. Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag von 9:00-18:00 Uhr unter + 49 (0) 40 32 56 78 -900. 

Ja, der LAIC ADVISOR® steht Ihnen zusätzlich in den Bereichen LAIC-Fonds (Mischfonds) und FondsRente (fondsgebundene Rentenversicherung) zur Verfügung. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.

Derzeit bieten wir leider kein KWK-Programm an.

Die Funktionalität des LAIC ADVISOR® und des KI-gesteuerten Algorithmus hat LAIC über ein Jahr vor Marktstart getestet. Die beiden Musterportfolios sind veröffentlicht.

Kontakt

Sie können sich persönlich telefonisch während unserer Geschäftszeiten an das LAIC-Team wenden.