(Art. 3 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)

Infor­matio­nen über Nach­haltig­keits­risiken und deren Einbe­ziehung in die Dienst­leistungen der LAIC Vermögensverwaltung GmbH.


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnte. Das Nachhaltigkeitsrisiko kann entweder ein eigenständiges Risiko darstellen oder sich auf andere Risiken wie Marktrisiken, operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken auswirken und wesentlich zu diesen beitragen. Die Entwicklung hin zu mehr Nachhaltigkeit wird unter dem Stichwort „ESG“ geführt. In 2019 hat die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eine Vielzahl von Beispielen gegeben, aus welchen ESG-Elementen sich Nachhaltigkeitsrisiken ergeben könnten.  Auch wirtschaftliche Tätigkeiten sollen diesen Zielen der Ökologie, der sozialen Gerechtigkeit und den Prinzipien der guten Unternehmensführung (Good Governance) dienen. Unternehmen oder wirtschaftliche Aktivitäten gelten unter gewissen Auflagen als nachhaltig, wenn sie durch ihre wirtschaftliche Tätigkeit versuchen, diese Ziele zu erreichen.

Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation der Vermögenswerte eines Finanzprodukts führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits erwartet und in den Bewertungen der Vermögenswerte des jeweiligen Finanzprodukts berücksichtigt wurden, können sie einen erheblichen negativen Einfluss auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und damit auf die Rendite des Finanzprodukts haben. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Dies kann sich je nach Sektor auf Kosten oder Erträge negativ auswirken.
     
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
     
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Mögliche Auswirkungen auf die Rendite eines Finanzprodukts können von verschiedenen Aspekten abhängen, insbesondere davon, wie die Anlagepolitik und das Anlageuniversum des Produkts mit Nachhaltigkeitsereignissen oder -bedingungen zusammenhängen oder von ihnen beeinflusst werden.

Nachhaltigkeitsrisiken gegenüber stehen sogenannte wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Diese haben wir im folgenden Schaubild gegenübergestellt. Wir verweisen auf unsere separate Stellungnahme nach Artikel 4 der OffenlegungsVO („Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens“) bzgl. des Prozesses zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Quelle: eigene Darstellung

Transparenz über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des Finanzmarktteilnehmers

(Art. 3 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)

Die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzprodukte der Gesellschaft hängt unter anderem von den angewendeten Anlagestrategien ab. Aufgrund des auf Basis von künstlicher Intelligenz (KI), auch als „Artificial Intelligence“ (AI) bezeichnet, gesteuerten Anlageprozesses der Gesellschaft, der traditionelle Risiko- und Renditefaktoren für die Anleger optimiert, findet eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken vornehmlich für einzelne Finanzprodukte auf Basis von Ausschlüssen einzelner Firmen oder Branchen statt. Diese Ausschlüsse können sich auch auf Zielfonds (aktiv oder passiv verwaltet) beziehen, deren Anlagestrategien nicht im Einklang mit bestimmten Nachhaltigkeitsparametern stehen. Solche Parameter können beispielsweise sein, dass der Zielfonds eine übermäßige Allokation in kontroversen Sektoren zulässt.

Sofern für das Finanzprodukt der Gesellschaft Investitionen in aktiv oder passiv verwaltete Zielfonds angewendet werden, ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und ggfs. einzugrenzen, eine Auswahl der Zielfonds auf Basis der Daten, die im Europäischen ESG Template (EET) für die Gesellschaft abrufbar sind. Diese Finanzinstrumente erfüllen zudem die MiFID II-Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Art. 2 Nr. 7c und/ oder Nr. 7b, da lediglich Finanzinstrumente eingesetzt werden, die einen Zielmarkt gem. dem Verbändekonzept definiert haben. Des Weiteren können bestimmte Ausschlüsse für Zielinvestments aus dem EET abgeleitet werden, die nach Ansicht der Gesellschaft zu erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken führen können. Für Investitionen in Aktien oder Anleihen können ESG-Analysen von Drittanbietern herangezogen werden, die Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeit von unterschiedlichen Faktoren beleuchten.

Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu berücksichtigen. Um Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der LAIC Vermögensverwaltung GmbH zu adressieren, bieten wir unseren Kunden unterschiedliche Optionen, Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen. Damit können unsere Kunden auch mögliche Nachhaltigkeitsrisiken begrenzen. Nähere Details dazu können der produktbezogenen Offenlegungserklärung nach Art. 6 OffenlegungsVO entnommen werden.

Die Gesellschaft verfügt über bestimmte Hauptfunktionen oder Einheiten, die an der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen beteiligt sind. Weitere Bereiche sind für Konzeption und Implementierung von Kontrollen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Investmentprozesse verantwortlich, um die mit den Anlegern vereinbarten Anlagestrategien und deren Nachhaltigkeitspräferenzen einzuhalten. Eine aktive Mitwirkungspolitik im Rahmen der Investitionsentscheidungen wird dabei nicht verfolgt. Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben können und die beispielsweise Unternehmen, die in fossilen Brennstoffen aktiv sind, betreffen, oder Risiken, die sich aus der Verletzung international anerkannter Richtlinien ergeben, können einer besonderen Prüfung unterzogen werden oder sogar ein ungeeignetes Investitionsziel sein.

 

Transparenz über die Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

(Art. 4 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)

Zu den international anerkannten Richtlinien gehören vor allem die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Die Gesellschaft ist über den Mutterkonzern LAIQON AG Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment und hat ihre CO2 Reduktionsziele an die Science-Based Targets Initiative eingereicht. Über Letztere ergibt sich auch die Priorisierung der PAI (principal adverse impacts).

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren(PAI-REPORTING V:KI 30. JUNI 2024)

Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (principal adverse impacts, PAI) zu berücksichtigen und leitet dazu angemessene Schritte für den Wertpapieranalyse- und Anlageentscheidungsprozess ein. Dazu gehören unter anderem die Nutzung adäquater Datenquellen, die für das Geschäftsmodell der LAIC Vermögensverwaltung GmbH und deren Geschäftsleitung geeignet erscheinen. Die Nutzung von Datenquellen und die Prüfung von deren Geeignetheit erfolgt durch zentrale Verantwortlichkeiten der innerhalb der Gesellschaft oder der Konzernmutter LAIQON AG. Die Schaffung einer sogenannten Nachhaltigkeitseinheit erfolgt nach Empfehlung des BaFin Merkblattes unter 9.2.

Die verwendeten Datenquellen sind für die LAIC Vermögensverwaltung GmbH in das sogenannte Data Warehouse eingespeist und stammen von etablierten ESG-Ratingagenturen wie ISS-ESG, RepRisk, Sustainalytics (via Bloomberg) oder Urgentem (spezieller Fokus auf Klimadaten und Transitionspfade).Weitere Daten entstammen den Europäischen ESG Templates (EET), welches von ISS FWW über den Datenlieferanten ARIVA.DE Financial Services bezogen werden. Sämtliche Daten werden per Schnittstelle in die IT-Infrastruktur der LAIC Vermögensverwaltung GmbH bezogen. Der qualitative Inhalt der aufgeführten Datenquellen kann inhaltlich nicht kontrolliert werden. Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist auf eine ordentliche Datenpflege durch die Datenanbieter angewiesen. Eine gesonderte Validierung der Informationen erfolgt nicht.

Art und Weise, wie die Verantwortung für die Umsetzung dieser Strategien im Rahmen der organisatorischen Strategien und Verfahren zugewiesen wird

In dem gesamten Produkt- und Dienstleistungsangebot für die Kunden wurde ein Risikomanagement-System integriert, das der persönlichen Lebenssituation der Kunden Rechnung trägt und gleichzeitig die Berücksichtigung von PAI ermöglicht. Der Kunde kann eine auf seine persönliche Situation zugeschnittene Anlagelösung wählen. Der Investmentprozess im Produktangebot wird mithilfe des LAIC ADVISOR® gesteuert. Dabei wird besonderer Wert auf das Risikomanagement gelegt. Das Produkt und Dienstleistungsangebot ist darauf ausgerichtet, über eine verbindliche Allokation in Artikel 8 oder Artikel 9 Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung einige PAIs oder Nachhaltigkeitsrisiken abzumildern. Gleiches gilt für Investitionen in Einzeltitel im Rahmen der Aktienfonds der LAIC Vermögensverwaltung GmbH. Die Daten der PAI, welche vom LAIC ADVISOR® berücksichtigt werden, stammen dabei entweder von kommerziellen ESG-Datenanbietern oder aus dem EET. Die Gesellschaft plant die Identifikation und Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken und PAI ab 2024 in einem proprietären Analyse-Tool abzubilden und regelmäßig zu überwachen. Eine aktive Mitwirkungspolitik verfolgt die LAIC Vermögensverwaltung GmbH hierbei nicht.

Weitere Details zum Investmentprozess des LAIC ADVISOR® finden Sie hier: https://laic.de/laic-advisor/investmentprozess

Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH berücksichtigt in der Vermögensverwaltung „LAIC Vermögen“ mit dem „LAIC – Nachhaltigkeitskonzept“ die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wobei die LAIC Vermögensverwaltung GmbH die folgenden Nachhaltigkeitsfaktoren als „die wichtigsten“ priorisiert hat:

  • Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)
  • Co2-Fußabdruck
  • THG-Emissionsintensität
  • Engagement in geächtete Waffen

Schwere Verstöße gegen die United Nations Global Compact (UNGC) und OECD-Leitsätze sind gemäß Verbändekonzept ausgeschlossen, ebenso sind Investitionen, in Umsätze aus der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern, von Kohle, der Tabakproduktion weitestgehend ausgeschlossen.

Die Priorisierung erfolgte auf Basis von Datenverfügbarkeit, quantitativer Messbarkeit sowie Umsetzbarkeit für das Anlageprodukt. Für das LAIC Vermögen Nachhaltigkeitskonzept verweisen wir separat auf die Offenlegung gem. Art. 10 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088 i.V.m. Art. 23 der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.

 

Transparenz über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des Finanzprodukts

(Art. 6 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)     

Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH erklärt, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der EU-Gesetzgebung derzeit nur für maßgeschneiderte Lösungen der individuellen Vermögensverwaltung berücksichtigt. Für Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt dies zum Beispiel im Rahmen unseres Nachhaltigkeitskonzept in unsere Strategien der Vermögensverwaltung.

Für das LAIC Vermögen Nachhaltigkeitskonzept verweisen wir separat auf die Offenlegung gem. Art. 10 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088 i.V.m. Art. 23 der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.

Der Kunde hat in diesem Fall die Option zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Anlagestrategien der Vermögensverwaltung. Durch die Option, in nachhaltige Anlagen zu investieren, bezieht die LAIC Vermögensverwaltung GmbH damit Nachhaltigkeitsrisiken mit ein, da sämtliche Zielinvestments - sogenannte Artikel 8 und Artikel 9 Fonds gem. OffenlegungsVO - die Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, um ökologische und soziale Merkmale bewerben zu dürfen, erfüllen. Artikel 9 Fonds streben zusätzlich eine „nachhaltige Investition“ im Sinne der OffenlegungsVO an. Als eine „nachhaltige Investition“ definiert die OffenlegungsVO eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/ oder zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt in diesem Fall über die Auswahl der Fonds, die im Zielbild alle dem Verbändekonzept des deutschen Zielmarktes entsprechen sollen. Dadurch, dass sich nach dieser Allokation bestimmte Zielfonds als Investitionen nicht eignen wird sichergestellt, dass beispielsweise

  • Klimarisiken durch den Ausschluss von Kohleförderung oder Kohleverstromung gemindert,
  • gesellschaftliche Risiken eingegrenzt werden durch den Ausschluss von Firmen, denen schwerwiegende Verstöße des UN Global Compact nachgewiesen wurden,
  • nachteilige Umweltauswirkungen und gesellschaftliche Implikationen durch Ausschlüsse einzelner Sektoren begrenzt werden und
  • schlechte Unternehmensführung bedingt durch beispielsweise Korruption unterbunden wird.

Es können weitere Einschränkungen auf Basis weiterer EET-Felder stattfinden: so zum Beispiel bestimmte Ausschlüsse auf kontroversen Geschäftspraktiken oder Geschäftsfelder oder Ausschlüsse von Staaten als Emittenten festverzinslicher Wertpapiere.

Durch die Option „Nachhaltigkeitskonzept“ wird das Investmentuniversum zur Optimierung des Portfolios eingeschränkt. Dies kann negative Auswirkungen auf das Risiko-/ Ertragsprofil der Anlagestrategie haben.

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Transparenz über die Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)

Die Vergütungspolitik der LAIC Vermögensverwaltung GmbH setzt keinerlei Anreize zum Eingehen von übermäßigen Nachhaltigkeitsrisiken. Die entsprechenden Organe der LAIC Vermögensverwaltung GmbH stellen sicher, dass keine Vergütungsstrukturen entstehen, die entsprechende Fehlanreize schaffen.

 

Transparenz über die Änderungen auf dieser Website (Art. 12 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)

Die OffenlegungsVO fordert jeweils Erläuterungen zu Änderungen der Informationen auf der Website der LAIC Vermögensverwaltung GmbH zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken:

01.04.2023: Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH bietet nun Kunden im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung die Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Anlagestrategien über das „Nachhaltigkeitskonzept“ an. Die Anlagestrategien in der Vermögensverwaltung bewerben ökologische oder soziale Merkmale, aber nachhaltige Investitionen werden nicht angestrebt.

30.11.2023: Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH hat sich dazu entschlossen, die zunächst dargestellte LAIC ESG Scorecard nicht weiterzuverwenden, sondern die Analyse von Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen einer konzerneigenen Entwicklung eines proprietären Analysetools ab 2024 weiterzuentwickeln. Die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Anlageentscheidung erfolgt auf Basis von ESG-Daten, die von kommerziellen ESG-Datenvendoren bezogen und in das konzerneigene Data Warehouse integriert werden.

 

Erklärung der LAIC Capital GmbH als Makler gem. § 34d Gewerbeordnung (GewO) zum Umgang mit Nachhaltigkeitsfaktoren

  • Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten bezieht die LAIC Capital GmbH Nachhaltigkeitsrisiken mit ein, in dem sie die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwendet. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bezieht die LAIC Capital GmbH je nach Kundenwunsch nicht in ihre Empfehlungen ein.
     
  • Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellt die LAIC Capital GmbH gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investitionsentscheidung für die LAIC Capital GmbH erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen, für deren Richtigkeit die LAIC Capital GmbH jedoch nicht verantwortlich ist. Unsere Kunden können bei Fragen  die LAIC Capital GmbH im Vorfeld eines möglichen Abschlusses gerne ansprechen.
     
  • Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der Finanzmarktteilnehmer (hier der Versicherer), soweit von diesen hierzu bereits Informationen vorliegen, berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist die LAIC Capital GmbH nicht verantwortlich. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden.
     
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit auch die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Vergütung der LAIC Capital GmbH bzw. ihrer Untervermittler für die Vermittlung von Versicherungen fallen nicht unterschiedlich aus, je nachdem, ob das empfohlene Versicherungsanlageprodukt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt oder nicht.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den vorstehenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale im Rahmen unserer Tätigkeit als Versicherungsmakler ist nicht beabsichtigt.

(Stand: März 2021)

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LAIC verfolgt einen ganzheitlichen, lösungsorientierten Investmentansatz, der über sechs Schritte das Ziel verfolgt, eine maximale Gesamtrendite bei minimalem Risiko unter Berücksichtigung Ihrer individuell gewählten Risikoklasse zu generieren.

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