Quelle: eigene Darstellung
Transparenz über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des Finanzmarktteilnehmers
(Art. 3 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)
Die Relevanz von Nachhaltigkeitsrisiken für die Finanzprodukte der Gesellschaft hängt unter anderem von den angewendeten Anlagestrategien ab. Aufgrund des auf Basis von künstlicher Intelligenz (KI), auch als „Artificial Intelligence“ (AI) bezeichnet, gesteuerten Anlageprozesses der Gesellschaft, der traditionelle Risiko- und Renditefaktoren für die Anleger optimiert, findet eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken vornehmlich für einzelne Finanzprodukte auf Basis von Ausschlüssen einzelner Firmen oder Branchen statt. Diese Ausschlüsse können sich auch auf Zielfonds (aktiv oder passiv verwaltet) beziehen, deren Anlagestrategien nicht im Einklang mit bestimmten Nachhaltigkeitsparametern stehen. Solche Parameter können beispielsweise sein, dass der Zielfonds eine übermäßige Allokation in kontroversen Sektoren zulässt.
Sofern für das Finanzprodukt der Gesellschaft Investitionen in aktiv oder passiv verwaltete Zielfonds angewendet werden, ist eine wesentliche Entscheidungsgrundlage, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und ggfs. einzugrenzen, eine Auswahl der Zielfonds auf Basis der Daten, die im Europäischen ESG Template (EET) für die Gesellschaft abrufbar sind. Diese Finanzinstrumente erfüllen zudem die MiFID II-Delegierten Verordnung (EU) 2017/565, Art. 2 Nr. 7c und/ oder Nr. 7b, da lediglich Finanzinstrumente eingesetzt werden, die einen Zielmarkt gem. dem Verbändekonzept definiert haben. Des Weiteren können bestimmte Ausschlüsse für Zielinvestments aus dem EET abgeleitet werden, die nach Ansicht der Gesellschaft zu erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken führen können. Für Investitionen in Aktien oder Anleihen können ESG-Analysen von Drittanbietern herangezogen werden, die Chancen und Risiken aus Nachhaltigkeit von unterschiedlichen Faktoren beleuchten.
Neben unserer unternehmerischen Verantwortung im Umgang mit Nachhaltigkeit ist es uns ebenso wichtig, unsere Kunden für diese Fragestellungen zu sensibilisieren und die möglichen Chancen und Risiken auf Mandatsebene zu berücksichtigen. Um Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene der LAIC Vermögensverwaltung GmbH zu adressieren, bieten wir unseren Kunden unterschiedliche Optionen, Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen. Damit können unsere Kunden auch mögliche Nachhaltigkeitsrisiken begrenzen. Nähere Details dazu können der produktbezogenen Offenlegungserklärung nach Art. 6 OffenlegungsVO entnommen werden.
Die Gesellschaft verfügt über bestimmte Hauptfunktionen oder Einheiten, die an der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen beteiligt sind. Weitere Bereiche sind für Konzeption und Implementierung von Kontrollen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Investmentprozesse verantwortlich, um die mit den Anlegern vereinbarten Anlagestrategien und deren Nachhaltigkeitspräferenzen einzuhalten. Eine aktive Mitwirkungspolitik im Rahmen der Investitionsentscheidungen wird dabei nicht verfolgt. Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben können und die beispielsweise Unternehmen, die in fossilen Brennstoffen aktiv sind, betreffen, oder Risiken, die sich aus der Verletzung international anerkannter Richtlinien ergeben, können einer besonderen Prüfung unterzogen werden oder sogar ein ungeeignetes Investitionsziel sein.
Transparenz über die Berücksichtigung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)
Zu den international anerkannten Richtlinien gehören vor allem die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen, die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.
Die Gesellschaft ist über den Mutterkonzern LAIQON AG Unterzeichnerin der Principles for Responsible Investment und hat ihre CO2 Reduktionsziele an die Science-Based Targets Initiative eingereicht. Über Letztere ergibt sich auch die Priorisierung der PAI (principal adverse impacts).
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren(PAI-REPORTING V:KI 30. JUNI 2024)
Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist bestrebt, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (principal adverse impacts, PAI) zu berücksichtigen und leitet dazu angemessene Schritte für den Wertpapieranalyse- und Anlageentscheidungsprozess ein. Dazu gehören unter anderem die Nutzung adäquater Datenquellen, die für das Geschäftsmodell der LAIC Vermögensverwaltung GmbH und deren Geschäftsleitung geeignet erscheinen. Die Nutzung von Datenquellen und die Prüfung von deren Geeignetheit erfolgt durch zentrale Verantwortlichkeiten der innerhalb der Gesellschaft oder der Konzernmutter LAIQON AG. Die Schaffung einer sogenannten Nachhaltigkeitseinheit erfolgt nach Empfehlung des BaFin Merkblattes unter 9.2.
Die verwendeten Datenquellen sind für die LAIC Vermögensverwaltung GmbH in das sogenannte Data Warehouse eingespeist und stammen von etablierten ESG-Ratingagenturen wie ISS-ESG, RepRisk, Sustainalytics (via Bloomberg) oder Urgentem (spezieller Fokus auf Klimadaten und Transitionspfade).Weitere Daten entstammen den Europäischen ESG Templates (EET), welches von ISS FWW über den Datenlieferanten ARIVA.DE Financial Services bezogen werden. Sämtliche Daten werden per Schnittstelle in die IT-Infrastruktur der LAIC Vermögensverwaltung GmbH bezogen. Der qualitative Inhalt der aufgeführten Datenquellen kann inhaltlich nicht kontrolliert werden. Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH ist auf eine ordentliche Datenpflege durch die Datenanbieter angewiesen. Eine gesonderte Validierung der Informationen erfolgt nicht.
Art und Weise, wie die Verantwortung für die Umsetzung dieser Strategien im Rahmen der organisatorischen Strategien und Verfahren zugewiesen wird
In dem gesamten Produkt- und Dienstleistungsangebot für die Kunden wurde ein Risikomanagement-System integriert, das der persönlichen Lebenssituation der Kunden Rechnung trägt und gleichzeitig die Berücksichtigung von PAI ermöglicht. Der Kunde kann eine auf seine persönliche Situation zugeschnittene Anlagelösung wählen. Der Investmentprozess im Produktangebot wird mithilfe des LAIC ADVISOR® gesteuert. Dabei wird besonderer Wert auf das Risikomanagement gelegt. Das Produkt und Dienstleistungsangebot ist darauf ausgerichtet, über eine verbindliche Allokation in Artikel 8 oder Artikel 9 Fonds im Sinne der Offenlegungsverordnung einige PAIs oder Nachhaltigkeitsrisiken abzumildern. Gleiches gilt für Investitionen in Einzeltitel im Rahmen der Aktienfonds der LAIC Vermögensverwaltung GmbH. Die Daten der PAI, welche vom LAIC ADVISOR® berücksichtigt werden, stammen dabei entweder von kommerziellen ESG-Datenanbietern oder aus dem EET. Die Gesellschaft plant die Identifikation und Priorisierung von Nachhaltigkeitsrisiken und PAI ab 2024 in einem proprietären Analyse-Tool abzubilden und regelmäßig zu überwachen. Eine aktive Mitwirkungspolitik verfolgt die LAIC Vermögensverwaltung GmbH hierbei nicht.
Weitere Details zum Investmentprozess des LAIC ADVISOR® finden Sie hier: https://laic.de/laic-advisor/investmentprozess
Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH berücksichtigt in der Vermögensverwaltung „LAIC Vermögen“ mit dem „LAIC – Nachhaltigkeitskonzept“ die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wobei die LAIC Vermögensverwaltung GmbH die folgenden Nachhaltigkeitsfaktoren als „die wichtigsten“ priorisiert hat:
- Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen)
- Co2-Fußabdruck
- THG-Emissionsintensität
- Engagement in geächtete Waffen
Schwere Verstöße gegen die United Nations Global Compact (UNGC) und OECD-Leitsätze sind gemäß Verbändekonzept ausgeschlossen, ebenso sind Investitionen, in Umsätze aus der Herstellung und/ oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern, von Kohle, der Tabakproduktion weitestgehend ausgeschlossen.
Die Priorisierung erfolgte auf Basis von Datenverfügbarkeit, quantitativer Messbarkeit sowie Umsetzbarkeit für das Anlageprodukt. Für das LAIC Vermögen Nachhaltigkeitskonzept verweisen wir separat auf die Offenlegung gem. Art. 10 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088 i.V.m. Art. 23 der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.
Transparenz über die Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Ebene des Finanzprodukts
(Art. 6 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088)
Die LAIC Vermögensverwaltung GmbH erklärt, dass sie Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der EU-Gesetzgebung derzeit nur für maßgeschneiderte Lösungen der individuellen Vermögensverwaltung berücksichtigt. Für Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt dies zum Beispiel im Rahmen unseres Nachhaltigkeitskonzept in unsere Strategien der Vermögensverwaltung.
Für das LAIC Vermögen Nachhaltigkeitskonzept verweisen wir separat auf die Offenlegung gem. Art. 10 OffenlegungsVO (EU) 2019/2088 i.V.m. Art. 23 der Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288.
Der Kunde hat in diesem Fall die Option zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Anlagestrategien der Vermögensverwaltung. Durch die Option, in nachhaltige Anlagen zu investieren, bezieht die LAIC Vermögensverwaltung GmbH damit Nachhaltigkeitsrisiken mit ein, da sämtliche Zielinvestments - sogenannte Artikel 8 und Artikel 9 Fonds gem. OffenlegungsVO - die Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, um ökologische und soziale Merkmale bewerben zu dürfen, erfüllen. Artikel 9 Fonds streben zusätzlich eine „nachhaltige Investition“ im Sinne der OffenlegungsVO an. Als eine „nachhaltige Investition“ definiert die OffenlegungsVO eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels und/ oder zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt in diesem Fall über die Auswahl der Fonds, die im Zielbild alle dem Verbändekonzept des deutschen Zielmarktes entsprechen sollen. Dadurch, dass sich nach dieser Allokation bestimmte Zielfonds als Investitionen nicht eignen wird sichergestellt, dass beispielsweise
- Klimarisiken durch den Ausschluss von Kohleförderung oder Kohleverstromung gemindert,
- gesellschaftliche Risiken eingegrenzt werden durch den Ausschluss von Firmen, denen schwerwiegende Verstöße des UN Global Compact nachgewiesen wurden,
- nachteilige Umweltauswirkungen und gesellschaftliche Implikationen durch Ausschlüsse einzelner Sektoren begrenzt werden und
- schlechte Unternehmensführung bedingt durch beispielsweise Korruption unterbunden wird.
Es können weitere Einschränkungen auf Basis weiterer EET-Felder stattfinden: so zum Beispiel bestimmte Ausschlüsse auf kontroversen Geschäftspraktiken oder Geschäftsfelder oder Ausschlüsse von Staaten als Emittenten festverzinslicher Wertpapiere.
Durch die Option „Nachhaltigkeitskonzept“ wird das Investmentuniversum zur Optimierung des Portfolios eingeschränkt. Dies kann negative Auswirkungen auf das Risiko-/ Ertragsprofil der Anlagestrategie haben.
Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.