Zusatzoption: Cost-Average-Option
Für einen schrittweisen Einstieg bei Einmalbeiträgen, Zuzahlungen und Umschichtungen bietet Ihnen Helvetia mit der Cost-Average-Option die Möglichkeit, die Sparsumme, die Sie in das Sicherungsguthaben – dem Deckungsstock der Helvetia – eingezahlt haben, sukzessive in 1 %-, 2 %- oder 5 %-Schritten in die Investmentfonds Ihrer Anlagestrategie zu investieren. Der optimale Einstiegszeitpunkt rückt damit in den Hintergrund. Schon bei Vertragsabschluss können Sie bestimmen, wieviel Prozent Ihres Vertragsguthabens wann ins Sicherungsguthaben fließt.
Zusatzoption: Whole-Life-Tarif
Bereits einen Monat nach Versicherungsbeginn oder auch später können Sie bei entsprechendem Guthaben eine Rentenleistung in Anspruch nehmen. Andernfalls erfolgt der Rentenbeginn automatisch mit Ihrem 87. Lebensjahr. Aber auch über das 87. Lebensjahr hinaus können Sie Ihren Vertrag bestehen lassen und den Rentenbeginn verschieben.
Zusatzoption: Vererben und Schenken
Bereits bei Abschluss des CleVesto Select können Sie festlegen, dass Sie im Todesfall anstelle einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Rente für Ihre Erben vereinbaren. Dies hat einen erheblichen steuerlichen Vorteil: Die Rente ist mit einem so genannten Vervielfältiger zu multiplizieren, was die steuerlich relevante Summe deutlich reduziert. Im Gegensatz beispielsweise zur Vererbung eines Fondsdepots entfällt außerdem die Erbschaftsteuer.* Bei der Schenkung mit Vetorecht können Sie außerdem ein Mitspracherecht bei der Verwendung des verschenkten Vermögens behalten.
*Die Todesfallleistung der versicherten Person ist einkommensteuerfrei. Die lebenslängliche Rente unterliegt der Erbschaftsteuer mit ihrem Kapitalwert (Vervielfältiger). Die vorstehenden Hinweise werden nach bestem Wissen – jedoch unverbindlich – gegeben. Sie sind nicht als Garantie für den Eintritt der vorgenannten steuerlichen Behandlungen zu sehen. Änderungen der Rechtslage und Rechtsprechung können Auswirkungen haben, die vom Unternehmen nicht zu vertreten sind. Diese unverbindlichen Hinweise können keinesfalls eine steuerliche Beratung ersetzen.
Stand Steuergesetzgebung 01/2020